Genossenschaft zum Rüden
Als sich anfangs der dreissiger Jahre die Möglichkeit eröffnete, den Rüden von der Stadt zurückzukaufen, bildete man 1936 für Kauf, Unterhalt, Vermietung und Verpachtung eine nach Obligationenrecht organisierte Genossenschaft, die bis heute diese Geschäfte wahrnimmt. Bis auf Wenige ist jeder heutige Constaffler auch Genossenschafter und besitzt Anteilscheine. Seine „Dividenden“ bezieht er in Form eines Nachtessens nach der alljährlichen Generalversammlung. Präsident der Genossenschaft ist der Constaffelherr, dem als Vorstand ein Hausverwalter, Quästor, Aktuar und ein Beisitzer zur Seite stehen. Sie alle müssen Mitglieder der Gesellschaft zur Constaffel sein.